Um die Arbeitgeber und -nehmer während der zweiten Welle verschärfter Corona-Beschränkungen zu unterstützen, werden Gelder zur Unterstützung der Betroffenen bereitgestellt.
Seit dem 9. November gelten in Lettland strengere Maßnahmen zur Ausbreitungseindämmung des Corona-Virus. So werden u.a. fast alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt und Gastronomiebetriebe dürfen keine Gäste mehr in ihren Räumlichkeiten empfangen.
Um Unternehmen, Beschäftigte und solche, die durch die Corona-Krise arbeitslos geworden sind, während des zweiten Corona-Notstands zu unterstützen, beschloss die lettische Regierung finanzielle Hilfe anzubieten. Diese finanzielle Unterstützung beschränkt sich auf den Zeitraum zwischen dem 9. November und dem 31. Dezember.
Zuschüsse für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in Kurzarbeit arbeitend erhalten von der Regierung max. 500 € pro Monat. Der eigentliche Zuschussbetrag wird aus der Hälfte des durchschnittlichen Bruttolohns der Monate August, September und Oktober 2020 in Lettland berechnet. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Arbeitnehmern die Differenz zwischen dem eigentlichen Lohn und dem Zuschuss auszuzahlen, damit die Arbeitgeber ihren gesamten Lohn erhalten.
Verschuldete, insolvente Unternehmen oder solche, die vorbestrafte Vorstandsmitglieder haben, werden von den Zuschüssen ausgeschlossen.
Das Wirtschaftsministerium schätzt die Zahl zuschussbedürftiger Arbeitnehmer auf ca. 135.000.
Beihilfen für „Corona-Kurzzeitarbeitslose“
Arbeitnehmer, die durch die Corona-Krise vorübergehend arbeitslos geworden, erhalten monatlich vom Staat finanzielle Unterstützung in Höhe von 70 % ihres Lohns. Der Betrag wird allerdings 330 € nicht unter- und 1.000 € nicht überschreiten. Unterhaltsberechtigte erhalten zusätzlich 50 €.
Ausgeschlossen sind vorbestrafte Arbeitgeber und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber Steuerschulden haben, insolvent sind oder Vorstandsmitglieder mit Vorbestrafungen in ihren Reihen vorweisen.
Die Bereiche, in denen die Beihilfen gezahlt werden, sind:
- Gastronomie
- Kino-, Kultur- und Vergnügung
- Wellness
Zuschüsse für Arbeitgeber
Unternehmen, die von der Corona-Krise beeinträchtigt werden, dürfen ebenfalls Zuschüsse von der Regierung beanspruchen. Diese Zuschüsse werden dem Umlaufvermögen angerechnet, damit die Unternehmen auch in Krisenzeiten weiterhin geschäftsfähig sind.
Der Zuschussbetrag setzt sich aus 30 % der gesamten Bruttolöhne, die innerhalb des Unternehmens im August, September und Oktober dieses Jahres gezahlt wurden, zusammen. Gedeckelt ist dieser Betrag bei einer Höhe von 50.000 € und für Personenvereinigungen bei 800.000 €.
Die Regierung vermutet, dass ca. 110.000 Körperschaftssteuerpflichtige sich für die finanzielle Unterstützung qualifizieren. Der Zuschuss wird auf einen Schlag für den gesamten Förderzeitraum am 15. Januar 2021 ausgezahlt.
Quelle: LETA