Litauen

Verlängerung der Quarantäne bis zum 31 Mai

23.04.2020

Schrittweiße Lockerungen und Einreisebestimmungen

Update 15.5

Vorsichtsmaßnahmen bis 31 Mai verlängert, schrittweiße Lockerung

Ab dem 15. Mai dürfen Bürger Lettlands und Estlands frei und ohne die erforderliche 14-tägige Selbstisolierungsfrist nach Litauen einreisen. Bürger anderer EU-Länder dürfen ab dem 11. Mai nach Litauen kommen, um Arbeit und Geschäfte wieder aufzunehmen oder eine Ausbildung zu absolvieren.

Im Einklang mit den vom Kabinett auf seiner regulären Sitzung verabschiedeten Beschlüssen dürfen Kindergärten und Sportvereine ab dem 18. Mai wieder geöffnet werden.

Darüber hinaus erhielten auch alle Schönheitsdienstleistungen wie Körperpflege, Solarium, Tätowierung, Piercing und andere grünes Licht, um an diesem Tag wieder aufgenommen zu werden.

Darüber hinaus erlaubte die Regierung ab dem 18. Mai Besucher in Krankenhäusern, die Wiedereröffnung von Zahnarztpraxen für Patienten und Veranstaltungen im Freien mit bis zu 30 Teilnehmern.

Ab dem 11. Mai dürfen Bürger der Europäischen Union (EU) sowie Einzelpersonen mit einem nationalen Visum zu Arbeits-, Geschäfts- oder Bildungszwecken nach Litauen einreisen. Sie werden einer 14-tägigen Selbstisolierung unterliegen.

Die obligatorische zweiwöchige Selbstisolierung gilt jedoch nicht für polnische Staatsbürger, die ab dem 11. Mai zu Geschäfts-, Arbeits- und Ausbildungszwecken frei nach Litauen kommen können.

Außerdem wird Litauen ab dem 15. Mai seine Grenzen für Bürger aus Lettland und Estland wieder öffnen. Die Reisefreiheit der litauischen, lettischen und estnischen Staatsbürger zwischen den drei Ländern wird nicht eingeschränkt, und die ankommenden Staatsbürger unterliegen nicht dem Erfordernis der Selbstisolierung.

Lockerungen ab dem 27. April

Das Verbot von Friseuren und Nagelstudios, Straßencafés, Bibliotheken, Museen und Zoos wird am Montag, dem 27. April, unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben.

Das Tragen von Gesichtsmasken an öffentlichen Orten bleibt obligatorisch, außer beim Essen oder Trinken in öffentlichen Catering-Einrichtungen. Cafés, Restaurants und Bars können Besucher nur im Freien bedienen und nach wie vor Speisen zum Mitnehmen anbieten.

Ab nächster Woche werden Friseure und Nagelstudios die Türen für Kunden öffnen. Sie müssen mindestens 10 m² gewährleisten und die obligarotischen Hygienevorschriften einhalten.

Bestimmte Kultur-, Freizeit-, Unterhaltungs- und Sporteinrichtungen öffnen auch ihre Türen für ihre Besucher, beschränken jedoch ihren Besucherfluss und stellen die obligatorischen Hygieneanforderungen sicher. Besuche sind auf Gruppen von höchstens zwei Personen beschränkt, es sei denn, es handelt sich um Familienmitglieder. Bibliotheken, Archive und Museen werden ab nächster Woche ebenfalls Besucher begrüßen.

Freizeitaktivitäten im Freien auf Golf- und Tennisplätzen im Freien, Schießständen im Freien, Kartbahnen und Wasserparks müssen 10 m² gewährleisten. Parks, Zoos und botanische Gärten in offenen Außenbereichen können Besucher willkommen heißen, sofern ein Abstand von mindestens 2. Metern zwischen Personen und / oder Personengruppen gewährleistet ist.


Die Sperrung soll im Land vom 16. März 2020, 00:00 Uhr, bis zum 11. Mai 2020, 24:00 Uhr fortgesetzt werden

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