Beschluss neuer Coronamaßnahmen in Deutschland

03.12.2021

Aufgrund der steigenden Covid-19-Fallzahlen in Deutschland, wurden auf dem Bund-Länder-Treffen am 02. Dezember 2021 neue Coronamaßnahmen beschlossen. Diese Einschränkungen betreffen hauptsächlich Nichtgeimpfte, sind jedoch auch für Geimpfte und Genesene relevant.

Von nun an soll in allen Schulklassen die Maskenpflicht gelten. Des Weiteren wird auch dieses Jahr zu Silvester ein bundesweites Böllerverbot gelten, da es an Silvester häufig zu Verletzungen im Zusammenhang mit Pyrotechnik kommt, was die bereits mit Corona stark beschäftigten Krankenhäuser zusätzlich belasten könnte. So soll auch die 2G-Regel auf den Einzelhandel ausgeweitet werden, die Geschäfte des täglichen Bedarfs ausgenommen, sowie Kinos, Restaurants und ähnliche Einrichtungen können zukünftig nur mit 2G-Nachweis und gegebenenfalls einem aktuellen Coronatest betreten werden. Zusammenkünfte im öffentlichen und privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs sind ausgenommen.

Zudem soll der Impfstatus auslaufen, wenn nicht rechtzeitig eine Auffrischimpfung erfolgt. „Bund und Länder werden sich unter der Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung Anwendung finden soll.“ Auch eine Impflicht ab nächstem Jahr könnte noch entschieden werden, über diese würde dann im Bundesrat entschieden werden.

Quelle: Handelsblatt.com / Zeit.de