Die Corona Zahlen in Deutschland steigen seit einigen Tagen zum Teil wieder stark an. Neben dem Richtwert der 7-Tage Inzidenz, also die Anzahl der Menschen, die positiv auf das Covid-Virus getestet werden je 100.000 Einwohner*innen, wird auch zumehmend die Hospitalisierungsrate oder -Inzidenz ein wichtiger Faktor, also die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen als Covid-19-Patienten stationär zur Behandlung aufgenommen wurden je 100.000 Einwohner*innen.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass die Verschärfung von Corona-Maßnahmen künftig an die Hospitalisierungsrate gekoppelt werden soll. Demnach soll es drei Stufen geben: Stufe 1 tritt ab einer Hospitalisierungsrate von 3 in Kraft und bedeutet flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen, der Gastronomie, beim Friseur oder in Hotels – sofern das nicht schon gilt. Stufe 2 gilt ab einem Wert von 6. Dann sollen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen gelten (2G plus), etwa in Discos, Clubs und Bars. Stufe 3 beginnt bei einer Hospitalisierungsrate von 9 und heißt, dass – nach einem Landtagsbeschluss – weitere rigide Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Veranstaltungsverbote kommen sollen.
Während zu mehr Home-office geraten wird, dürfen bundesweit nur genese, geimpfte oder geteste Personen ihren Arbeitsplatz physisch aufsuchen (3G-Regel). Auch im öffentlichen Personennahverkehr und in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur weiterhin geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt. Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen demnach einen negativen Corona-Schnelltest mitführen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Zusätzlich zu den bundesweit vereinbarten Maßnahmen, können die Bundesländer noch individuelle Maßnahmen festlegen, die sich im Rahmen der 3G-, 2G- oder 2G plus- Regelungen bewegen können.
In Sachsen, z. B., werden ab heute weite Teile des öffentlichen Lebens eingeschränkt – d. h. dass außer Bibliotheken alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Bars, Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben. Während es keine Einschränkungen für Geschäfte der täglichen Grundversorgung gibt, gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 6 Uhr für Ungeimpfte wenn die 7-Tage Inzidenz höher als 1.000 liegt. Ähnliche Ausgangsbeschränkungen gelten für einige Landkreise mit sehr hohen Inzidenzen in Baden-Württemberg. In Schleswig-Holstein gilt von heute an die 2G-Regel bei Freizeitveranstaltungen, die drinnen stattfinden.
Insgesamt weisen Bayern (640), Thüringen (648) und Sachsen (960) die höchsten Inzidenzen auf. Weitere Informationen zu den Beschränkungen in den einzelnen Bundesländern finden sie hier
Stand: 22.11.021
Quellen: bundesregierung.de / sueddeutsche.de / tagesschau.de